Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen Kunden und dem Landwirtschaftsbetrieb Lisanne Hust
Vertreten durch Lisanne Hust
Adresse: Vierower Allee 25
17121 Sassen-Trantow
Tel: 01723189852
Email: info@sportpferde-hust.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 323547381
nachfolgend Anbieter genannt, ein Vertrag zustande.
§1 Vertragsgegenstand
Der Pensionsgeber Landwirtschaftsbetrieb Lisanne Hust verpflichtet sich, das genannte Pferd in seiner Anlage unterzubringen, zu versorgen und die vereinbarten
Leistungen (Fütterung, Ausmisten, Nutzung der Anlage etc.) zu erbringen.
§2 Leistungen des Pensionsgebers
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Unterbringung in [Box / Offenstall / Paddock/ ganzjährig Weidehaltung].
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Fütterung gemäß Absprache.
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Bereitstellung von Einstreu und Weidegang.
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Regelmäßige Reinigung der Box/Anlage.
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Alle aktuellen Preise und Leistungen stehen auf der Internetseite www.sportpferde-hust.de.
§3 Pflichten des Pensionsnehmers
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Der Pensionsnehmer verpflichtet sich, für tierärztliche Versorgung, Hufpflege und Impfungen des Pferdes Sorge zu tragen.
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Der Pensionsnehmer trägt die Kosten für Tierarzt, Schmied und sonstige Leistungen.
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Der Pensionsnehmer bestätigt, dass das Pferd haftpflichtversichert ist.
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Der Pensionsnehmer verpflichtet sich alle in Anspruch genommen Diensleistungen des Landwirtschaftsbetriebs Lisanne Hust zu bezahlen.
§4 Haftungsausschluss
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Der Pensionsgeber haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
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Eine Haftung für den Tod oder die Erkrankung des Pferdes infolge von Wolfsangriffen, Verletzungen durch andere Pferde oder äußere Einwirkungen (Lasionen), Verwurmung,
Infektionen durch das Equine Herpesvirus oder das West-Nil-Virus wird ausgeschlossen.
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Die Haftung des Pensionsgebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf einen maximalen Schadensersatzanspruch von 5.000 € pro Pferd begrenzt.
§5 Vertragsdauer und Kündigung
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Der Vertrag beginnt am Tag der Ankuft des Pferdes.
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Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von [z. B. 8 Wochen] zum Monatsende gekündigt werden.
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Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§7 Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
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Gerichtsstand ist der Sitz des Pensionsgebers.